top of page
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Film- & Werbefilm-Catering
§ 1 Ausschließlichkeitsklausel
Für die gesamten Geschäftsbeziehungen gelten ausschließlich die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Firma The Hungry Army Catering.
§ 2 Auftragserteilung
Alle Angebote von The Hungry Army Catering werden auf den jeweiligen Kunden abgestimmt und vereinbart. Jeder Auftrag/Angebot muss vom Kunden schriftlich bestätigt werden und gilt erst dann für beide Parteien als verbindlich.
§ 3 Personenanzahl
Für die Rechnungsstellung ist die Personenanzahl auf der Disposition richtungsweisend. Eine genaue Abrechnung erfolgt laut Auszählung der verbrauchten Teller pro Drehtag. The Hungry Army Catering behält sich vor, evtl. Preisanpassungen gemäß der veränderten Personenanzahl vorzunehmen.
§ 4 Extreme Temperaturen
Bei hohen Temperaturen, ab 25 Grad im Schatten, stellen wir eine Kühlwagenpauschale von 25,00€ pro Drehtag in Rechnung.
§ 5 Müllentsorgung
Für die Müllentsorgung ist der Auftraggeber verantwortlich. Wird seitens der Produktion Mülltrennung gewünscht, ist auch dafür die Produktion verantwortlich.Wird der Müll durch The Hungry Army Catering entsorgt, berechnen wir 9,00 EUR zzgl. 19 % MwSt. pro 120 l Müllbeutel.
§ 6 Abwasserentsorgung/Frischwasserversorgung
Für die Abwasserentsorgung ist die Produktionsleitung verantwortlich. Alle Anschlüsse, Pumpen, Tanks etc. müssen vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt werden.
Für einen Frischwasseranschluss ist der Auftraggeber verantwortlich. Das Cateringmobil verfügt über einen Gardena Anschluss. Sollte am Drehort kein Wasser zur Verfügung stehen, so behalten wir uns vor dadurch entstandenen Mehraufwand in Rechnung zu stellen.
§ 7 Bereitstellung eines Stellplatzes
Für die Bereitstellung eines geeigneten Stellplatzes mit einem festen Untergrund und leicht zugänglicher Stellfläche für das Cateringmobil und den Kühlwagen ist der Auftraggeber verantwortlich.
§ 8 Bereitstellung der Stromversorgung
Für die Stromversorgung des Cateringmobils, CEE Stecker - 32 Amp / am Set / Motiv ist der Auftraggeber verantwortlich. Der Auftraggeber haftet für alle verderblichen Lebensmittel und deren Kosten, welche aufgrund einer verzögerten oder nicht vorhandenen Stromversorgung von The Hungry Army Catering entsorgt werden müssen. Evtl. anfallende Kosten, wie z. B. Arbeitsstunden, verursacht durch Strommangel, trägt der Auftraggeber.
§ 9 Beschädigung und Schwund des Equipments
Der Auftraggeber hat die Sorgfaltspflicht über bereitgestelltes Equipment. Der Auftraggeber haftet für Beschädigungen und Schwund des bereitgestellten Inventars, soweit diese nicht auf das Verschulden von The Hungry Army Catering Berlin zurückzuführen ist. Die Kosten bei Beschädigung oder Schwund des Materials werden mit dem Wiederbeschaffungswert bzw. mit der Reparatur des Equipments in Rechnung gestellt.
§ 10 Witterungs- und Fremdeinflüsse
Bei Witterungs- und Fremdeinflüssen, die es unmöglich machen den Auftrag auszuführen, haftet The Hungry Army Catering nicht. Evtl. geleistete Vorauszahlungen werden rückerstattet.
§ 11 Verspätungen
The Hungry Army Catering kann für evtl. Verspätungen nicht verantwortlich gemacht werden, ausgenommen die Verspätungen sind auf das Verschulden von The Hungry Army zurückzuführen.
§ 13 Ausfall des Fuhrparks
Sollte unser Fuhrpark aufgrund technischer Mängel nicht mehr einsatzbereit sein, behalten wir uns vor, fristlos vom Vertrag Abstand zu nehmen. Selbstverständlich wird die Firma Ambach Catering Berlin alle ihre möglichen Mittel nutzen und einsetzen, um das Catering weiterhin aufrecht zu erhalten. (Z. B. Shuttle-Service, Speisenproduktion in unserer stationären Küche etc.) Abweichende Vereinbarungen oder Nebenabreden zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
§ 14 Abbruch von Drehtagen
Abgebrochene Drehtage werden zu 100 % in Rechnung gestellt. Produktionsbedingte Absagen oder Verschiebungen von Drehtagen werden, wenn nicht bis um 12.00 Uhr des Vortages angekündigt, zu 50 % berechnet.
§ 14 Absage des Auftrages
Der Ausfall / die Absage der gesamten Produktion wird, wenn nicht bis zwei Wochen vor Drehbeginn abgesagt, mit 30 % des Gesamtauftragsvolumens in Rechnung gestellt. Danach stellt The Hungry Army Catering die Absage mit 60 % des Gesamtauftragsvolumens in Rechnung.
§ 8 Kündigungsfrist
Die Firma Hungry Army Catering behält sich eine Kündigungsfrist von fünf Drehtagen vor. Bei vorzeitiger Kündigung des Vertrages durch den Auftraggeber erhöht sich die vereinbarte p. P. Pauschale rückwirkend auf den jeweiligen Ausgleichsbetrag. Da die Kosten-Kalkulation sich auf einen bestimmten Zeitraum beläuft und eine Beendigung zu verschiedenen Zeiten vollzogen werden kann, resultiert hieraus der jeweilige Anpassungsbetrag.
§ 15 Haftung
The Hungry Army Catering haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit und darüber hinaus nur soweit seine Vorlieferanten ihm gegenüber entsprechend haften.
§ 16 Gerichtsstand und anzuwendendes Recht
Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten ist der Sitz der Firma The Hungry Army Catering. Auch für die Durchführung von Auslandsaufträgen gilt deutsches Recht. Abweichende
Vereinbarungen oder Nebenabreden zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
§ 17 Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingung oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstiger Bestimmungen nicht berührt.
bottom of page